Bäckerei & Café
Mengen Prüfungen nach dem Einwegkunststofffonds für Bäckerei- und Café-Betriebe.
Metzgerei & Imbiss
Rundum-Service und Koordination der DIVID-Mengen-Prüfung für Fleischer und Imbissbetriebe
Gastronomie & Lieferdienste
Übernahme Ihrer Prüfung nach EWKFondsG und Bestätigung Ihrer Jahresmengen
E-Commerce & Online Händler
Für Amazon-Stores und Online Shop Betreiber, die Kunststoff-Verpackungen in Verkehr bringen
Produzenten & Abfüller
Speziell für Co-Packer und produzierendes Gewerbe für Eigenmarken und Fremdmarken
Prüfung nach Einwegkunststofffonds-Gesetz –
spezialisiert auf Food & Beverage
Die Einhaltung gesetzlicher Pflichten ist für Unternehmen oft eine Herausforderung – besonders dann, wenn es um neue Gesetze geht, deren Details noch wenig bekannt sind. Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) – umgangssprachlich auch Plastikgesetz genannt – hat der Gesetzgeber 2024 neue Anforderungen eingeführt, die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten betreffen.
CERTIPLAST ist Ihr Partner, wenn es um die Mengenprüfung nach § 11 EWKFondsG geht. Wir haben uns bewusst auf den Food-&-Beverage-Sektor spezialisiert und prüfen alle relevanten Verpackungskategorien, die in Bäckereien, Metzgereien, Gastronomie, Lieferdiensten und der Lebensmittelindustrie täglich eingesetzt werden. Mit unserem Fokus auf nur vier Kategorien stellen wir sicher: Unsere Mandanten bekommen für Ihre Mengen Prüfung alles abgedeckt, was wirklich zählt – zuverlässig, rechtssicher und ohne Umwege.
Was ist das EWKFondsG und für wen gilt es?
Das Einwegkunststofffonds-Gesetz (EWKFondsG) verpflichtet Unternehmen, die bestimmte Einwegkunststoffprodukte in Verkehr bringen, sich an den Kosten für Sammlung, Reinigung und Entsorgung dieser Produkte zu beteiligen. Betroffen sind unter anderem Lebensmittelbehälter, Snack-Tüten, Getränkebecher und PET-Flaschen.
Jeder „Hersteller“ muss seine Mengen im Portal DIVID des Umweltbundesamtes melden. Hersteller ist dabei nicht nur der Produzent der Verpackungen, sondern derjenige, der sie erstmals mit Lebensmitteln befüllt oder als Importeur nach Deutschland bringt. Diese Definition sorgt oft für Überraschung: Eine Bäckerei, die ein belegtes Brötchen in eine Snack-Tüte steckt, gilt ebenso als Hersteller wie ein Getränkeproduzent, der Saft in PET-Flaschen abfüllt.
Die Meldung allein reicht jedoch nicht aus. Ab einer bestimmten Mengenschwelle müssen die Angaben zusätzlich durch einen bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) akkreditierten Prüfer nach § 11 EWKFondsG bestätigt werden. Ohne diese Prüfung kann eine Mengenmeldung auf der DIVID-Plattform nicht vorgenommen werden und Unternehmen müssen mit Bußgelder, Nachzahlungen und im schlimmsten Fall mit einem Vertriebsverbot rechnen.
CERTIPLAST richtet sich gezielt an Unternehmen aus der Lebensmittel- und Getränkebranche.
Für wen wir die Mengen Prüfung übernehmen?
1. Bäckereien & Cafébetriebe, die Snacks in Tüten oder Kuchenstücke in einer Box verkaufen.
2. Metzgereien & Imbissbetriebe, die Mittagsgerichte oder belegte Brötchen in Menüschalen oder Snackverpackungen anbieten oder verzehrfertige Würste in Vakuumbeutel verkaufen.
3. Gastronomie & Lieferdienste, die Sushi, Bowls, Burger oder Pizza in Plastik- oder beschichteten Einwegbehältern ausgeben.
4. Lebensmittelhersteller & Co-Packer, die große Mengen Snacks, Süßwaren, Getränke oder Fertiggerichte produzieren und abfüllen.
5. Online-Händler & Importeure, die Produkte aus dem Ausland beziehen und in Deutschland erstmals bereitstellen oder durch Konfektionierung und umverpacken als Hersteller gelten.
6.Private Label & Eigenmarken, die ohne Co-Packing oder Lohnabfüllung sofort verzehrfähige Lebensmittel-Produkte auf den Markt bringen.
Jede dieser Gruppen hat eigene Besonderheiten – aber alle verbindet, dass sie Einwegkunststoff-Verpackungen einsetzen, die unter das Plastikgesetz (EWKFondsG) fallen. Mit CERTIPLAST können Sie Ihre Mengen Prüfung fachgerecht, vollständig digital und rechtssicher umsetzen.
Welche Verpackunskategorien prüfen wir?
Welche EWK-Verpackungen fallen darunter?
Lebensmittelbehälter
Lebensmittelbehälter
Salatschalen, Pommesschalen, Hamburger-Boxen, Soup-to-go-Boxen, Menü-Boxen und Bowls Wrap-Verpackungen für verzehrfertige Speisen, wie sie in Imbissen, Bäckereien, beim Metzger oder bei Fertiggerichten zum Einsatz kommen.
Tüten & Folienverpackungen
Tüten & Folienverpackungen
Flexible Verpackungen für Wurst- und Fleisch-Snacks, Süßwaren oder belegte Brötchen, die sofort verzehrbar sind: Standbodenbeutel, Doypacks, Siegelrandbeutel, Vakuumbeutel, Schlauchbeutel, Flachbeutel, Bodenbeutel oder Metzgerbeutel und Bäckerbeutel. Zudem Folien mit denen Bonbons, Schokolade, süße Trüffel, Pralinen oder Lollis verpackt werden.
Getränkebehälter (bis 3 L)
Getränkebehälter (bis 3 L)
PET-Flaschen, Getränkekartons , Bag-in-Box oder Energy-Drink-Gebinde.
Getränkebecher
Getränkebecher
Coffee-to-go-Becher und Softdrink-Becher inklusive Deckel. Es können sich um reine Plastikbecher für Kaltgetränke handeln aber auch um beschichtete Pappbecher für Heißgetränke. Darüber hinaus sind auch die Becherdeckel, wie Domdeckel oder Flachdeckel prüfpflichtig.
Setzen Sie auf unseren One Stop Shop
Die Antwort ist klar:
Anteil der Hersteller nach Einwegkunststoff-Produkten
CERTIPLAST
Wir prüfen Ihre EWK-Mengen professionell
100% digital
Komplette Beauftragung und Prüfung
CERTIPLAST ist eine der ersten Plattformen für Umweltcompliance Prüfungen nach dem Einwegkunststofffondsgesetz in Deutschland. Wir arbeitet mit einem fundierten Netzwerk akkreditierter Prüfer und organisieren den gesamten Prüfprozess für Sie. Sie müssen sich also nicht auf die Suche nach einem geeigneten DIVID-Prüfer machen und sich mit administrativen Aufgaben auseinandersetzen. Übermitteln Sie uns in einem strukturierten Prozess einfach Ihre Unterlagen und wir kümmern uns um den Rest.
In 3 einfachen Schritten zur Prüfbestätigung
01
BUCHUNG
Buchen Sie bei uns je nach entsprechender Jahresmenge an Einwegkunststoff (Plastik), die Sie erstmalig in Verkehr gebracht haben, Ihren geeigneten Prüfplan. Der Basisplan, der die Administrationsgebühr beinhaltet ist obligatorisch.
02
ÜBERMITTLUNG
Übermitteln Sie über unser sicheres Online Formular alle notwendigen Angaben und Unterlagen, die unsere akkrediteriten Prüfer benötigt. Eine Checkliste erhalten Sie nach Buchung.
03
ERHALT
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Mengen, erhalten Sie von uns den Prüfbericht und die vorgeschriebene Prüfbestätigung mit qualifizierter elektronischer Unterschrift (QES).
Die Mengen Prüfung durch Certiplast
Wie läuft die Prüfung ab?
Datenerfassung
Wir stellen digitale Vorlagen bereit, in die Sie Ihre Verpackungsmengen eintragen können. Dazu zählen Produktions- und Abfüllmengen, Einkaufs- oder Importbelege, und Datenblätter der einzelnen Einwegkunststoffverpackungen, um das Gewicht und das Material zu bestätigen.
Plausibilisierung
Wir prüfen, ob die Daten vollständig sind, und geben die geordneten Unterlagen direkt an unsere akkreditierten EWK-Prüfer weiter. Sollten noch Unterlagen benötigt werden, kontaktieren wir Sie.
Mengen-Prüfung
CERTIPLAST arbeitet ausschließlich mit bei der ZSVR zugelassenen Prüfern zusammen, die die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen. Das sind u.a. Sachverständige, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Dokumente
Sie erhalten nach positiv abgeschlossener Prüfung einen Prüfbericht und eine Prüfbestätigung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Nur mit diesen Unterlagen können Sie eine erfolgreiche Einreichung auf der DIVID-Plattform des Umweltbundesamtes vornehmen.