Einwegkunststofffondsgesetz Mengen Meldung

Prüfung nach § 11 EWKFondsG – spezialisiert auf Lebensmittel- Verpackungen

Erhalten Sie von uns alle Dokumente, die Sie für die Einreichung auf der DIVID-Plattform benötigen.
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Bäckerei & Café

Mengen Prüfungen nach dem Einwegkunststofffonds für Bäckerei- und Café-Betriebe.

Metzgerei & Imbiss

Rundum-Service und Koordination der DIVID-Mengen-Prüfung für Fleischer und Imbissbetriebe

Gastronomie & Lieferdienste

Übernahme Ihrer Prüfung nach EWKFondsG und Bestätigung Ihrer Jahresmengen

E-Commerce & Online Händler

Für Amazon-Stores und Online Shop Betreiber, die Kunststoff-Verpackungen in Verkehr bringen

Produzenten & Abfüller

Speziell für Co-Packer und produzierendes Gewerbe für Eigenmarken und Fremdmarken

Prüfung nach Einwegkunststofffonds-Gesetz –
spezialisiert auf Food & Beverage

Die Einhaltung gesetzlicher Pflichten ist für Unternehmen oft eine Herausforderung – besonders dann, wenn es um neue Gesetze geht, deren Details noch wenig bekannt sind. Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) – umgangssprachlich auch Plastikgesetz genannt – hat der Gesetzgeber 2024 neue Anforderungen eingeführt, die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten betreffen.

CERTIPLAST ist Ihr Partner, wenn es um die Mengenprüfung nach § 11 EWKFondsG geht. Wir haben uns bewusst auf den Food-&-Beverage-Sektor spezialisiert und prüfen alle relevanten Verpackungskategorien, die in Bäckereien, Metzgereien, Gastronomie, Lieferdiensten und der Lebensmittelindustrie täglich eingesetzt werden. Mit unserem Fokus auf nur vier Kategorien stellen wir sicher: Unsere Mandanten bekommen für Ihre Mengen Prüfung alles abgedeckt, was wirklich zählt – zuverlässig, rechtssicher und ohne Umwege.

Was ist das EWKFondsG und für wen gilt es?

Was ist das EWKFondsG und für wen gilt es?


Das Einwegkunststofffonds-Gesetz (EWKFondsG) verpflichtet Unternehmen, die bestimmte Einwegkunststoffprodukte in Verkehr bringen, sich an den Kosten für Sammlung, Reinigung und Entsorgung dieser Produkte zu beteiligen. Betroffen sind unter anderem Lebensmittelbehälter, Snack-Tüten, Getränkebecher und PET-Flaschen.


Jeder „Hersteller“ muss seine Mengen im Portal DIVID des Umweltbundesamtes melden. Hersteller ist dabei nicht nur der Produzent der Verpackungen, sondern derjenige, der sie erstmals mit Lebensmitteln befüllt oder als Importeur nach Deutschland bringt. Diese Definition sorgt oft für Überraschung: Eine Bäckerei, die ein belegtes Brötchen in eine Snack-Tüte steckt, gilt ebenso als Hersteller wie ein Getränkeproduzent, der Saft in PET-Flaschen abfüllt.


Die Meldung allein reicht jedoch nicht aus. Ab einer bestimmten Mengenschwelle müssen die Angaben zusätzlich durch einen bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) akkreditierten Prüfer nach § 11 EWKFondsG bestätigt werden. Ohne diese Prüfung kann eine Mengenmeldung auf der DIVID-Plattform nicht vorgenommen werden und Unternehmen müssen mit Bußgelder, Nachzahlungen und im schlimmsten Fall mit einem Vertriebsverbot rechnen.

Für wen wir die Mengen Prüfung übernehmen?

CERTIPLAST richtet sich gezielt an Unternehmen aus der Lebensmittel- und Getränke­branche.

Für wen wir die Mengen Prüfung übernehmen?

1. Bäckereien & Cafébetriebe, die Snacks in Tüten oder Kuchenstücke in einer Box verkaufen.

2. Metzgereien & Imbissbetriebe, die Mittagsgerichte oder belegte Brötchen in Menüschalen oder Snackverpackungen anbieten oder verzehrfertige Würste in Vakuumbeutel verkaufen.

3. Gastronomie & Lieferdienste, die Sushi, Bowls, Burger oder Pizza in Plastik- oder beschichteten Einwegbehältern ausgeben.

4. Lebensmittelhersteller & Co-Packer, die große Mengen Snacks, Süßwaren, Getränke oder Fertiggerichte produzieren und abfüllen.

5. Online-Händler & Importeure, die Produkte aus dem Ausland beziehen und in Deutschland erstmals bereitstellen oder durch Konfektionierung und umverpacken als Hersteller gelten.

6.Private Label & Eigenmarken, die ohne Co-Packing oder Lohnabfüllung sofort verzehrfähige Lebensmittel-Produkte auf den Markt bringen.


Jede dieser Gruppen hat eigene Besonderheiten – aber alle verbindet, dass sie Einwegkunststoff-Verpackungen einsetzen, die unter das Plastikgesetz (EWKFondsG) fallen. Mit CERTIPLAST können Sie Ihre Mengen Prüfung fachgerecht, vollständig digital und rechtssicher umsetzen.

Einwegkunststoffverpackungen

Welche Verpackunskategorien prüfen wir?

Im Mittelpunkt der CERTIPLAST Mengen-Prüfung stehen die vier Verpackungskategorien, die den gesamten Lebensmittelbereich abdecken und in der Praxis für rund 90 % der Prüffälle verantwortlich sind:
Lebensmittelbehälter
Tüten & Folienverpackungen
Getränkebehälter (bis 3 L)
Getränkebecher
Diese Spezialisierung bringt Vorteile: Wir prüfen dort, wo unser Know-how unsere Fachkompetenz liegt, um Ihre Einwegkunststoff Mengen Prüfung schnell und bestmöglich durchzuführen. Unternehmen müssen sich nicht durch alle neun Kategorien des EWKFondsG arbeiten oder einen geeigneten Prüfer suchen. Sie wissen: Mit CERTIPLAST sind Sie rundum abgedeckt.

Welche EWK-Verpackungen fallen darunter?

Lebensmittelbehälter

Salatschalen, Pommesschalen, Hamburger-Boxen, Soup-to-go-Boxen, Menü-Boxen und Bowls Wrap-Verpackungen für verzehrfertige Speisen, wie sie in Imbissen, Bäckereien, beim Metzger oder bei Fertiggerichten zum Einsatz kommen.

Tüten & Folienverpackungen

Flexible Verpackungen für Wurst- und Fleisch-Snacks, Süßwaren oder belegte Brötchen, die sofort verzehrbar sind: Standbodenbeutel, Doypacks, Siegelrandbeutel, Vakuumbeutel, Schlauchbeutel, Flachbeutel, Bodenbeutel oder Metzgerbeutel und Bäckerbeutel. Zudem Folien mit denen Bonbons, Schokolade, süße Trüffel, Pralinen oder Lollis verpackt werden.

Getränkebehälter (bis 3 L)

PET-Flaschen, Getränkekartons , Bag-in-Box oder Energy-Drink-Gebinde.

Getränkebecher

Coffee-to-go-Becher und Softdrink-Becher inklusive Deckel. Es können sich um reine Plastikbecher für Kaltgetränke handeln aber auch um beschichtete Pappbecher für Heißgetränke. Darüber hinaus sind auch die Becherdeckel, wie Domdeckel oder Flachdeckel prüfpflichtig.

Fakten zum Einwegkunststoffgesetz

Anteil der Hersteller nach Einwegkunststoff-Produkten

CERTIPLAST

Wir prüfen Ihre EWK-Mengen professionell

100% digital

Komplette Beauftragung und Prüfung

Gesamtanteil von Lebensmittelverpackungen
89%
Davon Tüten- und Folienverpackungen
67%
Davon Lebensmittelbehälter
10%

CERTIPLAST ist eine der ersten Plattformen für Umweltcompliance Prüfungen nach dem Einwegkunststofffondsgesetz in Deutschland. Wir arbeitet mit einem fundierten Netzwerk akkreditierter Prüfer und organisieren den gesamten Prüfprozess für Sie. Sie müssen sich also nicht auf die Suche nach einem geeigneten DIVID-Prüfer machen und sich mit administrativen Aufgaben auseinandersetzen. Übermitteln Sie uns in einem strukturierten Prozess einfach Ihre Unterlagen und wir kümmern uns um den Rest.

Ablauf Ihrer Mengen Prüfung

In 3 einfachen Schritten zur Prüfbestätigung

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BUCHUNG

Buchen Sie bei uns je nach entsprechender Jahresmenge an Einwegkunststoff (Plastik), die Sie erstmalig in Verkehr gebracht haben, Ihren geeigneten Prüfplan. Der Basisplan, der die Administrationsgebühr beinhaltet ist obligatorisch.

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ÜBERMITTLUNG

Übermitteln Sie über unser sicheres Online Formular alle notwendigen Angaben und Unterlagen, die unsere akkrediteriten Prüfer benötigt. Eine Checkliste erhalten Sie nach Buchung.

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ERHALT

Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Mengen, erhalten Sie von uns den Prüfbericht und die vorgeschriebene Prüfbestätigung mit qualifizierter elektronischer Unterschrift (QES).

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Häufig gestellte Fragen

Haben Sie noch Fragen?

Ja, wenn Ihre Jahresmenge an Einwegkunststoff, die Sie erstmailig in Verkehr gebracht haben 100 kg übersteigt. Jedoch auch unter dieser Grenze müssen Sie sich auf der DIVID-Plattform registrieren. Eine Meldung ist für alle Hersteller nach EWKFondsG verpflichtend - egal welche Größe diese haben. Auch kleine Bäckereien, Metzgereien oder Imbisse sind prüfpflichtig, wenn sie betroffene Verpackungen nutzen und die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten.

Hersteller ist, wer Einwegkunststoffprodukte erstmals in Deutschland in Verkehr bringt – also Produzenten, Befüller oder Importeure.

Beim Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt bei Eigenmarken der Markeninhaber als Hersteller. Beim Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) dagegen ist es der Befüller oder Importeur. Eine wichtige Unterscheidung für alle Privat Label Marken und die entsprechenden Co-Packer, Lohnabfüller und Lohnhersteller.

Nicht betroffen sind EWK-Verpackungen für Rohwaren (z. B. Frischfleisch in Folie, Haferflocken im Standbodenbeutel, Hartweizen-Nudeln ode Reis in Plastikverpackung), reine Papierverpackungen ohne Kunststoffanteil sowie Glas- oder Metallflaschen.